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Ritratto
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Società per l’arte dell’ingegneria
c/o Jauslin Stebler
Quellenrain 2
4310 Rheinfelden -
Comitato
Conoscere il nostro Comitato esecutivo:
Massimo Laffranchi
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Cristina Zanini Barzaghi
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Conrad Jauslin
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Aurelio Muttoni
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Segretariato
Clementine Hegner-van Rooden
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Statuti
Da tradurre: provvisoriamente
Gli statuti sono disponibili per il momento solo in tedesco1. Name, Rechtsform und -sitz
Unter dem Namen "Gesellschaft für Ingenieurbaukunst" besteht der im November 1995 gegründete Verein im Sinne von Art. 60-78 des ZGB mit Rechtssitz an der ETH-Hönggerberg, 8093 Zürich.
2. Zweck
Die Gesellschaft hat zum Zweck:
das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Ingenieurbaukunst zu fördern
Aktivitäten und Publikationen zur Ingenieurbaukunst zu unterstützen
das Ansehen des Ingenieurberufsstandes in der Gesellschaft, insbesondere bei der Jugend zu fördern3. Mitgliedschaft
Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
Firmen können Kollektivmitglieder werden.
Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte von Mitgliedern, sie zahlen jedoch keinen Jahresbeitrag.3. Mitgliedschaft
Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
Firmen können Kollektivmitglieder werden.
Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder ...leggi di più
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4. Organisation
Die Organe der Gesellschaft sind:
die Generalversammlung
der Vorstand
die Kontrollstelle4.1 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
Wahl des Vorstandes
Wahl des Präsidenten
Wahl der Kontrollstelle
Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Abnahme der Rechnung und des Budgets
Statutenänderungen
Ernennung von Ehrenmitgliedern4.2 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Präsidenten
dem Vizepräsidenten
dem Aktuar
dem Quästor
und höchstens fünf weiteren MitgliedernAusser dem von der Generalversammlung gewählten Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
Dem Vorstand obliegt:
die Förderung der Anliegen der Gesellschaft
die Verwaltung der Gesellschaft
die Aufnahme neuer Mitglieder
die Vertretung der Gesellschaft und deren Anliegen nach aussen
die Vorbereitung der Generalversammlung
das Vorlegen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
die Durchführung der von der Generalversammlung gefassten BeschlüsseFür die Ausführung spezieller Aufträge kann der Vorstand spezielle Kommissionen ernennen. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.
4.3 Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Ersatzrevisor. Sie wird durch die Generalversammlung gewählt.
Die Kontrollstelle prüft die jährliche Rechnung und die dazugehörigen Bücher.
Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.4. Organisation
Die Organe der Gesellschaft sind:
die Generalversammlung
der Vorstand
die Kontrollstelle4.1 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
Wahl des ...leggi di più
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5. Gesellschaftsmittel
Die Mittel der Gesellschaft setzen sich zusammen aus:
Mitgliederbeiträgen
Spenden
Unterstützungen
Legaten
Erträgen aus der GesellschaftstätigkeitSie dienen zur Deckung der Kosten der Gesellschaftstätigkeit.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeit aus der Tätigkeit der Gesellschaft.6. Auflösung
Die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer ähnliche Ziele verfolgenden Institution kann nur durch zwei Drittel aller anwesenden Mitglieder an einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung beschlossen werden.
Ein bei der Auflösung vorhandenes Vermögen soll einer Institution mit ähnlicher Zielsetzung übertragen werden.
Die Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
7. Schlussbestimmung
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. November 1995 in Zürich angenommen.
Zürich, 14. November 1995
der Präsident: Prof. Dr. Peter Marti
der Aktuar: Hans Koller
(Mutationen: 19. GV 13. Juni 2014) -
Retrospettiva
Il 14 novembre 1995, il Prof. Dr. Peter Marti ha fondato la Società per l’arte dell’ingegneria e ha affittato l'Hänggiturm di Ennenda GL come museo dell’arte dell’ingegneria. A quel tempo, nella Hänggiturm erano già state allestite due mostre su Heinz Isler e Robert Maillart. Tra il 1995 e il 2005 sono state organizzate ogni anno delle mostre pubbliche sull’arte dell’ingegneria da maggio a settembre, corredate da pubblicazioni, successivamente itineranti in Svizzera e nei Paesi limitrofi.
La società è cresciuta rapidamente: nel 2002 contava già 240 membri, di cui 200 individuali e 40 collettivi. Nel 2005 si è passati da un'attività espositiva a un’intensa attività editoriale, con il sostegno di pubblicazioni, non solo edite in proprio. Dopo dodici anni di presidenza di Peter Marti, nominato Presidente onorario nel giugno 2007, è subentrato come presidente Jürg Conzett e alle attività si sono state aggiunte escursioni abbinate alle assemblee annuali o a conferenze e congressi, su temi toccati dalle pubblicazioni.
Vista la crescita della società, dal 2012 è stato attivato un segretariato e un sito web grazie al supporto di Clementine Hegner-van Rooden. La piattaforma www.ingbaukunst.ch si è man mano accresciuta con numerosi articoli sul ruolo storico e culturale dell’ingegneria civile. Nel settembre 2019, dopo dodici anni di presidenza di Jürg Conzett, è subentrato come nuovo presidente Massimo Laffranchi con un comitato rinnovato. Per migliorare la diffusione del proprio lavoro e farsi conoscere di più al grande pubblico, nel 2024 è stata completamente rinnovata la pagina web. L'associazione conta attualmente 300 membri.
Il 14 novembre 1995, il Prof. Dr. Peter Marti ha fondato la Società per l’arte dell’ingegneria e ha affittato l'Hänggiturm di Ennenda GL come museo dell’arte dell’ingegneria. A quel tempo, nella Hänggiturm erano già state allestite due mostre su Heinz Isler e Robert Maillart. Tra il 1995 e il 2005 sono state organizzate ogni anno delle mostre pubbliche sull’arte dell’ingegneria da maggio a settembre, corredate da pubblicazioni, successivamente itineranti in Svizzera e nei Paesi limitrofi.
La società è cresciuta rapidamente: nel 2002 contava già 240 membri, di cui 200 individuali e 40 collettivi. Nel 2005 si è pass ...
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